Ochtrups Entwicklung planbar machen – Ochtrups Finanzen krisenfest machen!

Erfreulich stellen wir fest, dass der Kämmerer vorschlägt, sämtliche Corona-bedingten Belastungen im Haushalt für das Jahr 2021 zu isolieren. Hiermit macht die Stadt Ochtrup richtigerweise Gebrauch von der vom Land NRW geschaffenen Möglichkeit im NKF-COVID 19-Isolierungsgesetz. Durch diese Möglichkeit verbessert sich das Jahresergebnis – zumindest buchhalterisch – deutlich.

Die SPD-Fraktion hat sich in den vergangenen Wochen ausführlich mit dem Haushaltsentwurf und der darin vorgeschlagenen Erhöhung der Grundsteuer B um 50% beschäftigt. Diese reflexartige Erhöhung der Grundsteuer B ist aus unserer Sicht nicht zielführend und kommt zum falschen Zeitpunkt. Sie würde viele Ochtruperinnen und Ochtruper erheblich treffen, die ohnehin von der Corona-Pandemie gebeutelt sind. Wir lehnen sie aus diesen Gründen ab.

Auch die von der Fraktion der FWO beantragte Erhöhung der Gewerbesteuer auf 435 v.H. lehnen wir ab. Der Wirtschaftsstandort Ochtrup muss im Wettbewerb der Kommunen bestehen können. Ein Blick auf Nachbarkommunen wie Wettringen (385 v.H.), Gronau (417 v.H.) oder Bad Bentheim (365 v.H.) zeigt, dass eine deutliche Erhöhung der Gewerbesteuer hier kontraproduktiv und schädlich für die Ansiedlung neuer Firmen ist.

Die SPD-Fraktion schlägt aus o.g. Gründen vor, die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2021 nicht anzupassen. 

Vielmehr ist es unser Ziel, einen längerfristigen Blick auf die städtischen Finanzen, die geplanten Investitionen und auf die Entwicklung der kommunalen Steuern zu werfen.

Bereits 2016 haben wir, gemeinsam mit der FWO-Fraktion, die Erstellung eines Investitionsplanes beantragt. Im Sinne einer vorausschauenden und generationengerechten Haushaltsführung unserer Stadt ist neben dem berechtigten, jährlichen Blick auf den Haushaltsausgleich auch ein tieferer, mittel- und langfristigerer Blick auf anstehende Erfordernisse im Bereich der Investitionen in Folgejahren erforderlich.

Quer durch die verschiedenen Haushaltsbereiche sind Notwendigkeiten für künftige Investitionen diskutiert worden. Zum Teil gibt es schon entsprechenden Beschlüsse der städtischen Gremien, zum Teil werden Grundlagen für anstehende Investitionen derzeit ermittelt. Diese schon getroffenen und anstehenden Entscheidungen legen jetzt schon Rahmenbedingungen und Belastungen für zukünftige Jahre fest, die bei Diskussionen um mögliche Steuererhöhungen berücksichtigt werden müssen.

Wir beantragen deshalb eine oben beschriebene Gesamtübersicht über die geplanten Investitionen in die städtische Infrastruktur für die Jahre 2021 bis 2025.

Erst auf Basis einer solchen Übersicht über die geplanten Investitionen, aber auch über Förderprogramme und geplante Zuschüsse vom Bund und Land soll eine fundierte, zukunftsweisende und langfristige Prioritätenliste für städtische Investitionen erstellt werden. Auf Basis dessen kann dann ebenfalls ein Vorschlag für die Entwicklung der Steuerhebesätze der kommenden Jahre erarbeitet werden. Verwaltung und Fraktionen haben ein gemeinsames Interesse, Ochtrups Zukunft zu gestalten und gleichzeitig Einnahmen, Ausgaben und Investitionen in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.

Deshalb soll eine Steuerungsgruppe eine Prioritätenliste der Investitionen bis zum Jahr 2025 erarbeiten. Gleichzeitig legt die Steuerungsgruppe einen Vorschlag für eine Anpassung der Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2022 vor.