Die SPD-Fraktion fordert die Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Veröffentlichung der anwaltlichen Stellungnahmen auf. „Die Vorwürfe gegen die Verwaltung sind haltlos. Die juristisch unkorrekte Arbeit der Initiatoren ist der Grund dafür, dass es kein Bürgerbegehren zum Thema Rathausneubau gibt“, so SPD-Fraktionsvorsitzender Vincent ten Voorde. „Bereits im November 2019 muss es den Herren Steffers (CDU) und Holtmann (FDP) klar gewesen sein, dass ein Bürgerbegehren nicht zustande kommen wird.“ Auf Anfrage von ten Voorde und Claudia Fremann (FWO) hatte die Ochtruper Stadtverwaltung am Dienstagmittag die beiden Gutachten zum Thema Bürgerbegehren den Fraktionsvorsitzenden und Stellvertretern zur Verfügung gestellt. Die SPD fordert nun die Initiatoren dazu auf, Transparenz zu schaffen und die Gutachten zu veröffentlichen.
Nachdem die Initiatoren im August 2019 ein Bürgerbegehren angekündigt hatten, hat die Verwaltung einen unabhängigen Fachanwalt mit der rechtlichen Prüfung der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens beauftragt. Ein erstes Gutachten hat der Anwalt November 2019 den Initiatoren und der Stadtverwaltung vorgelegt. In aller Deutlichkeit wurde festgehalten, dass sowohl die Fragestellung als auch die Begründung aus einer Mehrzahl von Gründen rechtlich unzulässig ist. Die Fragestellung richtete sich gegen den falschen Ratsbeschluss; der Zeitraum, um Einspruch erheben zu können, war zudem rechtlich überschritten. Vom Fachanwalt wurde ebenfalls bemängelt, dass es einen deutlichen Widerspruch zwischen Fragestellung und Begründung gebe. Verwundert zeigt sich die Fraktionsspitze der SPD insbesondere über die Tatsache, dass im Gutachten insgesamt gleich 7 Punkte aufgelistet werden, in denen die Richtigkeit der Begründung nicht gewahrt wird. So ist im Gegensatz zur Begründung der genannte Alternativstandort für ein Rathaus nicht verfügbar und somit ein kurzfristiger Bau dort nicht möglich. Mögliche Zusatzkosten für einen Alternativstandort werden von den Initiatoren erstaunlicherweise nicht aufgelistet, und die genannten Einsparmöglichkeiten am Alternativstandort werden vom Fachanwalt schlichtweg als falsch eingeschätzt.
Da die Initiatoren wohl selbst festgestellt haben, dass das Bürgerbegehren angesichts dieses Gutachtens keine Chance hat, wurden Fragestellung und Begründung überarbeitet. Erneut wurde derselbe Fachanwalt mit einer rechtlichen Prüfung beauftragt. Im März 2020 legte er seinen zweiten Bericht vor.
Und abermals wurde festgestellt, dass auch die geänderte Fassung aus einer Mehrzahl von Gründen rechtlich zu beanstanden ist. So stand erneut die Begründung im Widerspruch zur Fragestellung, und es wurde bei mehreren Punkten festgestellt, dass die Richtigkeit der Begründung nicht gegeben ist. So wurde unter anderem der Eindruck erweckt, die Bürgerinnen und Bürger könnten durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid noch Einfluss auf die Standortfrage nehmen. Ebenso wurde erneut festgestellt, dass die vorgelegten Aussagen zu den Kostenersparnissen bei einem anderen Standort falsch sind.
Auch wurde herausgestellt, dass es aus rechtlicher Sicht Gründe gibt, Ratsmitgliedern zu untersagen, selbst ein Bürgerbegehren einzuleiten. Zwei der drei Initiatoren sind aber Mitglieder des Rates und hätten somit ein Bürgerbegehren nicht starten dürfen.
Das zweite Gutachten haben die Initiatoren Mitte März zugesandt bekommen. Erst Ende Juni wurde öffentlich bekanntgegeben, dass das Bürgerbegehren vom Tisch sei. Gleichzeitig erhoben die Initiatoren schwere Vorwürfe in Richtung Verwaltung. „Es ist schon sehr dreist, der Verwaltung den schwarzen Peter zuschieben zu wollen“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josef Hartmann. „Das Gutachten ist eine Ohrfeige für die Initiatoren des Bürgerbegehrens.“ Die SPD-Fraktionsspitze vermutet wahlstrategische Gründe für die späte Bekanntgabe des Scheiterns und die erhobenen Vorwürfe Richtung Verwaltung.
„Jeder muss sich selbst ein Bild machen können und die Gutachten lesen können“, so ten Voorde. „Wir fordern die Initiatoren dazu auf, die Gutachten schnellstmöglich der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und hoffen, dass die Fraktionen der CDU und FDP wieder auf den Pfad des kollegialen Miteinanders und zu einem sachlichen Wahlkampf zurückkehren.“